Oberliga Hamburg
Wedel zieht Cosgun-Protest zurück
Überraschung! Der Wedeler TSV zieht seinen Protest gegen den FC Süderelbe und den Spieler Tarik Cosgun vor dem Verbandsgericht zurück. Manager Frank Ockens äußerte sich am Dienstagabend in einer Pressemitteilung zu den Hintergründen und den möglichen Folgen für die ganze Oberliga.
Die Pressemitteilung von Wedel-Manager Frank Ockens im Wortlaut:
Der Wedeler TSV wird keinen weiteren Einspruch beim Verbandsgericht gegen die Spielwertung und das Urteil des Sportgerichts erheben. Normalerweise bedarf eine solche Entscheidung keiner aktiven Mitteilung, da das Verfahren jedoch große Beachtung in der Oberliga Hamburg erfährt, möchten wir dies gerne wie folgt mitteilen. Nach einem ausführlichen Telefonat mit dem Verbandsgericht wurde uns mitgeteilt, dass das neue Urteil des Verbandsgerichtes durchaus so ausfallen könnte, dass die Spielberechtigung von dem Spieler Cosgun ab dem 24.07.2017 rückwirkend aufgehoben wird, jedoch wäre die Konsequenz, dass alle Spiele, gegen die dann Protest erhoben werden würde, vom Verband neu angesetzt werden müssten. Auch unser Spiel hätte keine automatische Umwertung, sondern eine Neuansetzung zur Folge. Eine Neuansetzung sämtlicher Spiele, gegen die Einspruch eingelegt worden wäre, würde den aktiven Spielbetrieb der Oberliga Hamburg gefährden. All diese Spiele hätten nicht mehr ausgetragen werden können und der reine Nutzen, auch für uns, stünde in keinem Verhältnis zu dem Schaden den die Liga und evtl. auch der FC Süderelbe erlitten hätte. Aus diesem Grunde haben wir entschieden den Rechtsweg zu verlassen. Der allgemeine Spruch: „Recht haben“ heißt nicht „Recht bekommen“ trifft in diesem Fall zu unserem Leidwesen zu, nichts desto trotz sehen wir unsere Entscheidung als alternativlos an, da alles Weitere in keiner Relation gestanden hätte. Die Hoffnung, dass in Zukunft der SpA bei seinen Vergaben etwas gründlicher prüft und evtl. Fehler eingesteht, bleibt wohl auch Wunsch Vater des Gedanken, denn die am 12.02.2018 erteilte Spielgenehmigung für den Spieler Cosgun, rückwirkend zum 19.10.2017, belegt, dass man beim SpA immer noch in seiner eigenen Rechtswelt lebt und da die Einspruchsfrist hierfür auch schon abgelaufen ist, bleibt es so wie es ist.
Foto: KBS-Picture