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Oddset-Pokal

Verbandsgericht bestätigt Norderstedts Pokalaus

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Auch der Einspruch nach dem HFV-Urteil half nicht: Der FC Eintracht Norderstedt hat auch in zweiter Instanz vor dem Verbandsgericht gegen den Niendorfer TSV verloren und ist damit endgültig aus dem Oddset-Pokal ausgeschieden. Niendorf darf sich nun aufs Achtelfinale freuen.

Schon am vergangenen Mittwoch hatte des Sportgericht des Hamburger Fußballverbands Norderstedt nachträglich aus dem Oddset-Pokal geworfen. Der Hintergrund: Am 3. Oktober trat der Regionalligist beim Niendorfer TSV im Oddset-Pokal an und setzte sich im Elfmeterschießen durch. Auf dem Platz stand bei diesem Sieg auch Norderstedt-Kicker Philip Koch. Dieser hatte wenige Tage zuvor im Regionalligaspiel gegen den SC Weiche Flensburg 08 eine rote Karte wegen eines groben Foulspiels bekommen. Nach der Spielordnung des Norddeutschen Fußballverbands wäre Koch nun eigentlich für das Pokalspiel gesperrt gewesen – ein berechtigter Grund für den Niendorfer TSV Protest einzulegen. Norderstedt argumentierte dagegen, dass Koch kurz vor dem Pokalspiel nicht im DFB-Net gesperrt gewesen wäre. Des weiteren hatte der NFV-Sportgericht-Vorsitzende, Uwe Dittmer, den Garstedtern einen Tag vor dem Pokalspiel eine mündliche Zusage gegeben, dass Koch spielen dürfe. „Wir haben im Vorfeld alles getan, um aufzuklären, ob Koch spielen darf. Es kann ja von einem Verein nicht erwartet werden, dass man mehrere Spielordnungen im Detail durchschauen muss – und das vor jedem Spiel“, machte Sven Piel, Anwalt von Eintracht Norderstedt, die Lage vor dem Verbandsgericht noch einmal mit aller Schärfe deutlich.

Niendorf hatte aber schon früh nach dem Pokalspiel klargemacht, dass man eine mündliche Zusage noch nicht als rechtskräftig anerkennen konnte. Das schriftliche Urteil folgte nämlich erst am 5. Oktober – zwei Tage nach dem Pokalspiel. „Eintracht Norderstedt ist seiner Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen. Der Spieler Koch war nicht spielberechtigt und das ist ein unstrittiger Sachverhalt“, erklärte NTSV-Anwalt Weiss. Das HFV-Sportgericht schloss sich dieser Argumentation an und gab dem Niendorfer Einspruch Recht. Christian Koops vom HFV begründete das wie folgt: „Der Spieler Koch war zum entsprechenden Zeitpunkt gesperrt. Gemäß Paragraf 15 Absatz 1 ist ein Spieler bis zum schriftlichen Urteil gesperrt. Mündliche Urteile sind nur formal, aber ohne Rechtskraft.“ Norderstedt legte allerdings direkt Berufung gegen dieses Urteil ein – der Fall ging vors Verbandsgericht, wo am heutigen Mittwoch entschieden wurde.

Während der Verhandlung gab es vor allem Diskussionen darüber, welche Rolle die Aussage von Uwe Dittmer spielte. Dieser hatte ja den Norderstedtern einen Einsatz von Koch bewilligt. Allerdings hätten bei den Norderstedtern Zweifel aufkommen müssen, weil Dittmer seine Aussage nur durch einen Blick in den  Spielberichtsbogen begründet hatte, nicht aber durch die Spielordnung. Laut eines Urteils des Bundesgerichtshofs handelte der Schuldner, also Norderstedt, nun schon fahrlässig. Denn die zweifel-hafte Aussage von Dittmer hätte man gegenchecken müssen. So blieb Richter Thomas Zeißing keine Wahl – er bestätigte das Pokalaus von Eintracht Norderstedt. Damit steht Niendorf im Achtelfinale und nicht Norderstedt. Am 31. Oktober trifft die Farhadi-Truppe im Achtelfinale auf den FC Türkiye, der Halstenbek-Rellingen gestern mit 2:0 besiegte. Norderstedt ist nach zwei Pokalsiegen in Folge also schon draußen.

Foto (Symbolbild): KBS-Picture

Leitender Redakteur: Jonas studiert Politikwissenschaften an der Universität Hamburg. Der 22-Jährige kommt von der Nordseeinsel Föhr und interessiert sich für alle Themen rund um den Fußball in Hamburg und in der Welt.