Oberliga Hamburg
Trotz Ausgangssperre: Einzel- und Kindersport bleibt erlaubt
Ab dem 2. April gilt in Hamburg erstmals eine Ausgangssperre für den öffentlichen Raum. Eine der Ausnahmen bildet aber der Einzelsport, der weiterhin erlaubt bleibt. Auch der Sport von Kindern bis 14 Jahren tagsüber bleibt bei weiter erlaubt, bestätigte die Innenbehörde offiziell.
Wegen der steigenden Infektionszahlen wird es in Hamburg am dem 2. April (Karfreitag) eine Ausgangssperre geben. Das bestätigte Hamburgs Bürgermeister Peter Tschentscher am Mittwochmittag. Zwischen 21 und 5 Uhr dürfen sich Personen nur noch mit einem triftigen Grund in der Öffentlichkeit aufhalten. Eine der Ausnahmen ist allerdings das Sporttreiben im näheren Umfeld des Wohnortes. „Die körperliche Bewegung ist etwas wichtiges und wenn das im Bereich des Wohnortes passiert, ist es auch von der Verordnung gedeckt“, bestätigte auch Hamburgs Bürgermeister Tschentscher. Die neuen Maßnahmen sind vorerst bis zum 18. April begrenzt. Bei Nichteinhaltung droht ein Bußgeld. „Wie hoch das Bußgeld ausfällt, müssen wir noch sehen. Es wird mindestens bei 150 Euro liegen, aber vielleicht auch höher“, kommentierte Andy Grote von der Innenbehörde. Tschentscher mahnte zeitgleich weiter:
AFH fragte nach: Kindersport bis 14 Jahre ist weiterhin erlaubt
„Es sollte jetzt nicht der Wettbewerb entstehen, wer als erstes eine Lücke entdeckt. Aber dass alleinige Sporttreiben ist weiterhin gestattet.“ Ob die Maßnahmen auch über den 18. April hinaus gehen könnten, wollte Tschentscher nicht ausschließen. „Die Abwägung von Verhältnismäßigkeit und Infektionsschutz sind auch rechtlich bedeutsam. Solange wir aber in einem Bereich zwischen 100 und 200 sind, werden wir das nicht nächste Woche wieder ändern. Zuerst wird die neue Verordnung aber bis zum 18. April gelten“, so Hamburgs Bürgermeister. Eine erfreuliche Nachricht gibt es für alle Kinder bis 14 Jahre. Kinder bis 14 Jahre dürfen weiterhin tagsüber mit bis zu zehn Personen zusammen Sport treiben. Die neuen Verordnungen bleiben in dieser Hinsicht bei der alten Regelung. Das bestätigte auch die Sport- und Innenbehörde schriftlich gegenüber AFH. Eine Änderung konnte aber nicht ausgeschlossen werden.