Oberliga Hamburg
Teutonia 05 erhält keine Regionalliga-Zulassung
Paukenschlag an der Kreuzkirche! Oberligist Teutonia 05 erhält vom Norddeutschen Fußball-Verband keine Lizenz für die kommende Regionalliga-Saison. Bis zum 15. Mai 2018 haben die Ottenser Zeit zum Nachbessern. Welche Teams zugelassen wurden und alles weitere gibts hier.
Die Pressemitteilung des Norddeutschen Fußball-Verbandes im Wortlaut:
Die Zulassungskommission des Norddeutschen Fußball-Verbandes e.V. (NFV) hat 28 Vereinen die Zulassung für die Regionalliga Nord 2018/2019 erteilt. Dabei erhielten 21 Clubs die Zulassung ohne weitere Auflagen. Sieben Vereine müssen im technisch-organisatorischen Bereich noch Auflagen bis zum Saisonstart 2018/2019 erfüllen. Drei Vereine erhielten mit dem heutigen Tag keine Zulassung, haben aber die Möglichkeit, bis zum 15. Mai 2018 weitere Unterlagen einzureichen.
Der NFV führt das Zulassungsverfahren für die Vereine der Regionalliga Nord der Herren durch, um den Vereinen mehr Planungssicherheit zu geben. Neben dem zu erbringenden Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit haben die Klubs auch Sicherheitsauflagen baulicher, technischer, organisatorischer und betrieblicher Art zu erfüllen. Der norddeutschen Zulassungskommission gehören an: Vorsitzender Thomas Fürst (Bremen), Peter Niemann (Bad Schwartau), Daniel Diebold (Bönningstedt) und Wolfgang Mickelat (Bad Zwischenahn).
Folgende Vereine haben die Zulassung zur Regionalliga Nord für die Saison 2018/2019 erhalten:
Niedersachsen (17 Vereine): SV Meppen, VfB Oldenburg, VfL Oldenburg, VfL Osnabrück, TSV Havelse, BSV „Schwarz-Weiß“ Rehden, Eintracht Braunschweig II, VfL Wolfsburg II, Hannover 96 II, SpVgg Drochtersen/Assel, VfV Borussia 06 Hildesheim, U.S.I. Lupo Martini, 1.FC Germania Egestorf/Langreder, SSV Jeddeloh, 1. FC Wunstorf, FC Eintracht Northeim, SV Arminia Hannover
Anmerkung: Die wirtschaftlichen Unterlagen für die Vereine VfL Wolfsburg II, Hannover 96 II, Eintracht Braunschweig II, SV Meppen und VfL Osnabrück wurden über den Lizenzierungsantrag der ersten Mannschaft des Vereins bei der DFL/dem DFB eingereicht und befinden sich noch in der Prüfung. Hier wird eine Gesamtzulassung unter dem Vorbehalt erteilt, dass die positiven Testate der DFL/des DFB beim NFV unverzüglich nach Erhalt eingereicht werden.
Die Vereine 1. FC Wunstorf, FC Eintracht Northeim, SSV Jeddeloh, VfL Oldenburg und SV Arminia Hannover erhalten die Zulassung jeweils mit der Auflage, die für sie bestehenden sicherheitstechnischen Auflagen bis zum Saisonstart (1. Heimspiel) fristgerecht zu erfüllen und deren Finanzierung darzustellen.
Hamburg (4 Vereine): Hamburger SV II, FC St. Pauli II, FC Eintracht Norderstedt, Altonaer Fußball-Club von 1893
Anmerkung: Die Unterlagen für die Vereine Hamburger SV II und FC St. Pauli II wurden über den Lizenzierungsantrag der ersten Mannschaft des Vereins bei der DFL eingereicht und befinden sich noch in der Prüfung. Hier wird eine Gesamtzulassung unter dem Vorbehalt erteilt, dass die positiven Testate der DFL beim NFV unverzüglich nach Erhalt eingereicht werden.
Bremen (4 Vereine): SV Werder Bremen II, Bremer SV, Brinkumer SV, FC Oberneuland
Anmerkung: Die Unterlagen für den Verein SV Werder Bremen II wurden über den Lizenzierungsantrag der ersten Mannschaft des Vereins bei der DFL eingereicht und befinden sich noch in der Prüfung. Hier wird eine Gesamtzulassung unter dem Vorbehalt erteilt, dass das positive Testat der DFL beim NFV unverzüglich nach Erhalt eingereicht wird.
Die Vereine Bremer SV und Brinkumer SV erhalten die Zulassung mit der Auflage, die für sie bestehenden sicherheitstechnischen Auflagen bis zum Saisonstart (1. Heimspiel) fristgerecht zu erfüllen und deren Finanzierung darzustellen.
Schleswig-Holstein (3 Vereine): SC Weiche Flensburg 08, Holstein Kiel II, VfB Lübeck
Anmerkung: Die Unterlagen für den Verein Holstein Kiel II wurden über den Lizenzierungsantrag bei der DFL eingereicht und befinden sich noch in der Prüfung. Hier wird eine Gesamtzulassung unter dem Vorbehalt erteilt, dass das positive Testat der DFL beim NFV unverzüglich nach Erhalt eingereicht wird.
Die Vereine Lüneburger SK Hansa, F.C. Teutonia Ottensen 05 und Eutin 08 erhalten an diesem Tag keine Zulassung. Alle drei Vereine haben aber die Möglichkeit, bis zum 15. Mai 2018 Unterlagen nachzureichen, um die Zulassung nachträglich zu erhalten.
Foto: KBS-Picture