Regionalliga Nord
Regio-Zulassung: AFC ohne Auflagen, T05 mit Auflagen
Der Norddeutsche Fußball-Verband hat das Ergebnis des Zulassungsverfahrens bekannt gegeben. Der Altonaer Fußball-Club hat die Regionalliga-Lizenz dabei ohne Auflagen erhalten. Teutonia 05 hingegen muss bis zum möglichen Saisonstart nachbessern und weitere NFV-Auflagen erfüllen.
Die Zulassungskommission des Norddeutschen Fußball-Verbandes hat 27 Vereinen die Zulassung für die Regionalliga Nord 2019/2020 erteilt. Dabei erhielten 21 Clubs die Zulassung ohne weitere Auflagen. Sechs Vereine müssen im technisch- organisatorischen Bereich noch Auflagen bis zum Saisonstart 2019/2020 erfüllen. Der NFV führt das Zulassungsverfahren für die Vereine der Regionalliga Nord der Herren durch, um den Vereinen mehr Planungssicherheit zu geben. Neben dem zu erbringenden Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit haben die Klubs auch Sicherheitsauflagen baulicher, technischer, organisatorischer und betrieblicher Art zu erfüllen. Der norddeutschen Zulassungskommission gehören folgende vier Personen an: Vorsitzender Thomas Fürst, Peter Niemann, Daniel Diebold und Hubert Börger.
Folgende Vereine haben die Zulassung zur Regionalliga Nord für die Saison 2019/2020 erhalten:
Niedersachsen (15 Vereine): SV Meppen, VfB Oldenburg, VfL Oldenburg, TSV Havelse, BSV „Schwarz-Weiß“ Rehden, Eintracht Braunschweig, VfL Wolfsburg II, Hannover 96 II, SpVgg Drochtersen/Assel, U.S.I. Lupo Martini, 1.FC Germania Egestorf/Langreder, SSV Jeddeloh, FC Eintracht Northeim, HSC von 1893, Lüneburger SK Hansa
Anmerkung: Die wirtschaftlichen Unterlagen für die Vereine VfL Wolfsburg II sowie Hannover 96 II wurden über den Lizenzierungsantrag der ersten Mannschaft des Vereins bei der DFL eingereicht und befinden sich noch in der Prüfung. Hier wird eine Gesamtzulassung unter dem Vorbehalt erteilt, dass die positiven Testate der DFL beim NFV unverzüglich nach Erhalt eingereicht werden.
Die Vereine Lüneburger SK Hansa, FC Eintracht Northeim und HSC von 1893 erhalten die Zulassung jeweils mit der Auflage, die für sie bestehenden sicherheitstechnischen Auflagen bis zum Saisonstart (1. Heimspiel) fristgerecht zu erfüllen.
Hamburg (5 Vereine): Hamburger SV II, FC St. Pauli II, FC Eintracht Norderstedt, Altonaer Fußball-Club von 1893, F.C. Teutonia Ottensen v. 1905
Anmerkung: Die Unterlagen für die Vereine Hamburger SV II und FC St. Pauli II wurden über den Lizenzierungsantrag der ersten Mannschaft des Vereins bei der DFL eingereicht und befinden sich noch in der Prüfung. Hier wird eine Gesamtzulassung unter dem Vorbehalt erteilt, dass die positiven Testate der DFL beim NFV unverzüglich nach Erhalt eingereicht werden.
Der Verein F.C. Teutonia Ottensen v. 1905 erhält die Zulassung mit der Auflage, die für ihn bestehenden sicherheitstechnischen Auflagen bis zum Saisonstart (1. Heimspiel) fristgerecht zu erfüllen.
Bremen (3 Vereine): SV Werder Bremen II, Bremer SV, FC Oberneuland
Anmerkung: Die Unterlagen für den Verein SV Werder Bremen II wurden über den Lizenzierungsantrag der ersten Mannschaft des Vereins bei der DFL eingereicht und befinden sich noch in der Prüfung. Hier wird eine Gesamtzulassung unter dem Vorbehalt erteilt, dass das positive Testat der DFL beim NFV unverzüglich nach Erhalt eingereicht wird.
Der Verein Bremer SV erhält die Zulassung mit der Auflage, die für ihn bestehenden sicherheitstechnischen Auflagen bis zum Saisonstart (1. Heimspiel) fristgerecht zu erfüllen.
Schleswig-Holstein (4 Vereine): SC Weiche Flensburg 08, Holstein Kiel II, VfB Lübeck, Heider SV
Anmerkung: Die Unterlagen für den Verein Holstein Kiel II wurden über den Lizenzierungsantrag bei der DFL eingereicht und befinden sich noch in der Prüfung. Hier wird eine Gesamtzulassung unter dem Vorbehalt erteilt, dass das positive Testat der DFL beim NFV unverzüglich nach Erhalt eingereicht wird.
Der Verein Heider SV erhält die Zulassung mit der Auflage, die für ihn bestehenden sicherheitstechnischen Auflagen bis zum Saisonstart (1. Heimspiel) fristgerecht zu erfüllen.
Foto: KBS-Picture