Oberliga Hamburg
HFV erklärt Corona-Regeln: Das gilt jetzt im Amateurfußball
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Die steigenden Corona-Infektionszahlen in den vergangenen Wochen zwangen den Hamburger Senat zum Handeln. Seit Montag gilt demnach bei Veranstaltungen in Hamburg eine 2G-Pflicht, sobald mehr als 250 Fans dabei sind. Doch was gilt nun genau für die Vereine? Der HFV klärt auf.
In der vergangenen Woche hat der Hamburger Senat die Ausweitung der 2G-Regel in Hamburg beschlossen. Bei Veranstaltungen ab 250 Personen dürfen demnach nur geimpfte und genesene Menschen Zutritt erhalten. So sollen die steigenden Infektionszahlen eingedämmt werden. Doch was gilt darüber hinaus? Darüber klärte nun der Hamburger Fußball-Verband (HFV) auf seiner Homepage auf. Dabei merkt der HFV an, dass weiterhin auch bei der neuen Verordnung „ungetestete Aktive an Training und Wettbewerb ohne Abstandsgebot teilnehmen dürfen“. Zudem weist der Verband darauf hin, dass nicht geimpfte oder genesene Personen auch weiterhin am Spielbetrieb teilnehmen dürfen. Diese Regelung könne „nicht verbandsrechtlich eingeschränkt werden“, heißt es. Etwas komplizierter wird es bei der 2G-Regelung bei den Spielen mit vielen Zuschauer:innen. Diese muss erst ab 250 Fans angewendet werden, kann allerdings nicht während der Veranstaltung geändert werden. Heißt konkret:
Bei 2G-Regel: Auch die Spieler müssen Geimpft/Genesen sein
Wurde nicht geimpften oder nicht genesenen Personen der Einlass gewährt, dürfen maximal 250 Personen einem Spiel beiwohnen. Etwas pikanter wird es allerdings, wenn ein Verein auf das 2G-Modell setzt. Dann gilt diese Regel, da diese „weiterhin an erhebliche infrastrukturelle Voraussetzungen gekoppelt“ ist, nicht nur für die Zuschauer:innen, sondern auch für Spieler:innen, Trainer:innen oder Offizielle. Der Grund: In der Eindämmungsverordnung ist erst ab 10.000 Zuschauern eine räumliche Trennung von „Tribüne“ und Innenraum (Spielfeld) vorgesehen. Wie in einem solchen Fall, sollte eine Mannschaft wegen der 2G-Regel nicht antreten können, verfahren werden würde, will der HFV dann im Einzelfall prüfen. Sind die genannten Personen allerdings bei einem Verein angestellt, dann reicht ein negatives Testergebnis aus und die 2G-Regel greift nicht. Das gilt allerdings nur für Beschäftigte. „Dies aber ist nach juristischer Prüfung nur dann gerechtfertigt, wenn bereits im Vorfeld Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass unter 2G-Bedingungen die Zuschauerzahl von 250 überschritten, wird“, heißt es vom HFV. Aber: Die Vereine können die 2G-Regel umgehen, indem sie unter 250 Fans bleiben. In der Oberliga Hamburg dürfte dieses Szenario demnach durchaus realistisch sein. Wie die neuen Regelungen ab sofort umsetzt werden, bleibt vorerst abzuwarten. Am kommenden Wochenende kommt diese erstmals zum Einsatz. Und sicherlich werden dann auch die ersten Vereine auf die 2G-Regelung setzen.