Amateurfußball
Gericht bestätigt: Amateurfußball-Verbot bleibt bestehen
Die Hoffnungen zahlreicher Amateurfußballer vorzeitig wieder auf den Platz zurückkehren zu können, sind deutlich gesunken. Das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigte das aktuelle Verbot für den Amateursport. Ein Jugendlicher aus Nordrhein-Westfalen hatte dagegen geklagt.
Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat eine Klage, dass Verbot für die Amateurfußball-Ausübung vorzeitig aufzuheben, abgewiesen. Im Land Nordrhein-Westfalen hatte ein Jugendlicher gegen die neue Corona-Auflagen der Bundesregierung geklagt. Seine Begründung: Er könne nicht mehr mit seinen Freunden zusammen an der frischen Luft Fußball spielen, obwohl dies ein geringes Infektionsrisiko darstelle. Dem entgegen stehen würde die Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation zur sportlichen Betätigung von Kindern. Zudem sei Schulsport in geschlossenen Räumen weiterhin erlaubt und stelle damit aus seiner Sicht einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz dar. Doch das Gericht lehnte die Klage ab. Die Begründung: Amateursport berge auch im Freien ein Infektionsrisiko und bei körperlicher Belastung können sich virushaltige Tröpfchen und Aerosole über die Luft verbreiten. Zudem sei der Individualsport im Freien und mit einem zweiten Hausstand weiterhin erlaubt. Demnach sei das Verbot aufgrund des Schutzzweckes hinnehmbar, so die Richter. Die ausführliche Begründung stellte das Oberverwaltungsgericht Münster auf seiner Webseite online. Der Beschluss ist nicht weiter anfechtbar. Wären die Richter den Ausführungen des Antragstellers gefolgt, so hätte dies durchaus Auswirkungen auf den gesamten deutschen Amateurfußball haben können. So müssen Vereine, Offizielle und Spieler mindestens bis Ende November weiter warten, ehe eine Fortsetzung der Saison möglich sein könnte.