LOTTO-Pokal
Die Pokal-Bilanz vom Gesundheitsamt Bad Segeberg
Am vergangenen Wochenende fand in Norderstedt das DFB-Pokal-Qualispiel des Hamburger Fußball-Verbandes statt. Das Gesundheitsamt Bad Segeberg hatte dabei die Aufsicht über den Infektionsschutz. Die Bilanz des Kreises Bad Segeberg fällt wenige Tage später aber düster aus.
Sportlich gesehen war das DFB-Pokal-Qualispiel zwischen dem FC Eintracht Norderstedt und Teutonia 05 am vergangenen Sonnabend ein voller Erfolg. Mit 1:0 setzte sich Norderstedt gegen die Ottenser durch und darf nun in der ersten Runde des DFB-Pokals antreten. Ein großes Thema rund um die Begegnung waren aber auch die strengen Regeln, die das Gesundheitsamt Bad Segeberg im Vorfeld aufgestellt hatte. Unter anderem drohte für das Absetzen der Maske eine Strafe bis zu 150 Euro pro Person, für den Veranstalter konnten sogar bis zu 3000 Euro Strafe fällig werden. Vor allem im Fanblock von Teutonia schritt das Gesundheitsamt mehrfach ein und notierte die Namen von Fans, die sich nicht an die Regeln hielten. Doch welche Strafen wurden genau verhängt? AFH fragte beim Gesundheitsamt in Bad Segeberg nach. Die Antwort war eher verhalten. „Über die Summe der Verstöße gibt der Kreis keine Auskunft. Wir können aber bestätigen, dass gegen einzelne Personen OWi-Verfahren eingeleitet werden“, so eine Sprecherin des Kreises Bad Segeberg. Die Bilanz, die das Gesundheitsamt zog, lässt für die Zukunft nichts Gutes erahnen. Immerhin übte der Kreis sehr harsche Kritik an einigen Zuschauern.
„Werden vorgehen“: Gesundheitsamt übt Kritik an Zuschauern
„Diese Veranstaltung hat erneut gezeigt, dass ein Teil der Bevölkerung nicht bereit ist, sich an notwendige Hygienemaßnahmen zu halten. Die hier gewonnenen Erkenntnisse werden in unsere Bemühungen einfließen, zukünftige Veranstaltungen für alle Gäste sicher zu gestalten“, heißt es weiter. „Dass einzelne Zuschauer*innen nicht durchgängig gesessen haben, ist aus infektionsschutzrechtlicher Sicht relativ unproblematisch, solange die übrigen Maßnahmen wie das Abstandsgebot eingehalten werden. Aus unserer Sicht werden wir gegen Personen vorgehen, die die geltenden Mindestabstände wiederholt nicht eingehalten haben oder die auch nach wiederholter Aufforderung die M-N-B-Pflicht nicht eingehalten haben“, so das Gesundheitsamt abschließend. Nach AFH-Informationen soll eine vierstellige Summe an Strafen ausgesprochen worden sein. Bestätigen wollte das das Amt aber nicht.