Amateurfußball
Das bedeuten die Bund-Länder-Beschlüsse für die Amateure
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Die Bundesregierung hat am Donnerstag, zusammen mit den Ministerpräsidenten, die neuen bundeseinheitlichen Corona-Regeln beschlossen. Ab sofort ist nicht mehr die Inzidenz, sondern die Hospitalisierungsrate entscheidend. AFH klärt auf, was das jetzt für die Amateure bedeutet.
Die Bund-Länder-Konferenz am vergangenen Donnerstag hat einige Beschlüsse gefasst, die auch den Amateursport (-fußball) betreffen. So soll ab einem gewissen Schwellenwert der Zugang zu entsprechenden Sportereignissen auf den 2G-Zugang beschränkt werden. Bei weiter steigenden Infektionszahlen muss zudem, selbst bei einer vollständigen Impfung, ein negatives Testergebnis vorgelegt werden. Aktiv wird die Regel, wenn ein Bundesland die ausgewiesene neue Hospitalisierungsrate den Schwellenwert drei überschreitet. Der Stellenwert gibt die Krankenhauseinweisungen von Corona-Patienten pro 100.000 Einwohner an. Springt der Wert über drei, soll die die 2G-Regel greifen. Berechnet wird der Stellenwert anhand der Zahlen des Robert-Koch-Institutes (RKI). Sobald der Stellenwert von sechs überschritten wird, muss zusätzlich zur Impfung oder dem Genesenen-Nachweis auch ein negatives Testergebnis vorgelegt werden. Ab einem Wert von neun können die Bundesländer zudem weitere noch schärfere Maßnahmen verhängen. Aber: Sollte die Rate fünf Tage in Folge wieder unterschritten werden, kann zum vorherigen Stand zurückgekehrt werden. Die neuen Regeln gelten nicht nur für Zuschauer:innen, sondern auch für die Amateure selbst. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind von der Regelung allerdings ausgenommen. „Ich begrüße, dass die MPK heute beschlossen hat, das 2G-Konzept nunmehr in ganz Deutschland verbindlich umzusetzen“, sagte Bürgermeister Peter Tschentscher. Der aktuelle Schwellenwert in Hamburg liegt bei 1,94 (Stand, 19.11).