Regionalliga Nord
BGH-Urteil: Wilhelmshaven zurück in die Regio?
Der SV Wilhelmshaven hat sich im jahrelangen Rechtstreit mit den größten Fußball-Verbänden dieser Welt durchgesetzt. Der Bundesgerichtshof (BGH) erklärte am Dienstag den 2012 von der FIFA festgelegten Zwangsabstieg, wegen nicht bezahlter Ausbildungsentschädigung in Höhe von 157.500 Euro, für rechtswidrig. Nun strebt der Klub eine Rückkehr in die Regionalliga Nord an.
Es ist ein Urteil mit weitreichenden Folgen: Der SV Wilhelmshaven hat, nach seinem Zwangsabstieg in der Saison 2013/2014, den langen Kampf gegen den Norddeutschen Fußball-Verband gewonnen. Grund dafür ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH), welcher am Dienstag erklärte, dass der 2012 von der FIFA verhängte Zwangsabstieg unwirksam sei. Laut der Karlsruher Richter sei ein Fußballverein nur an die Regeln der eigenen Verbände unterworfen und nur die Mitglieder eines Vereins müssten sich an die Regeln der übergeordneten Verbände halten. Doch in der Satzung des NFV war der Zwangsabstieg nicht gedeckt und auch eine Sanktionierung bei Nichtzahlung fehlte. Deshalb wird dieses Urteil auch andere Verbände dazu zwingen, ihre Satzung dementsprechend zu ändern. Rückblick: Der ehemalige Regionalligist hatte sich in der Vergangenheit geweigert, für den Spieler Sergio Sagarzazu eine von der FIFA festgeschriebene Ausbildungsentschädigung zu zahlen, die insgesamt 157.500 Euro betrug. Aus diesem Grund ordnete der Weltfußballverband 2012 den Zwangsabstieg des SV Wihlhelmshaven an. Wie es nach dem Richterspruch jetzt allerdings weitergeht, ist zum aktuellen Zeitpunkt noch unklar.
SVW-Aufsichtsrat Harald Naraschewski stellte allerdings klar, dass der Verein, durch den Zwangsabstieg, Einbußen im siebenstelligen Bereich hinnehmen musste. Inwieweit der NFV für diese noch aufkommen muss, ist ebenfalls noch unklar. Des Weiteren ist das Urteil auch noch nicht vollständig rechtskräftig: „Der NFV wird diese schriftliche Urteilsbegründung zunächst abwarten und dann mit den DFB sorgfältig analysieren. Auf Basis dieser Begründung und der sich daraus ableitenden Konsequenzen, gilt es dann zum einen umgehend zu klären, ob sich aus diesem Urteil Regressansprüche ergeben“, heißt es in einer am Dienstagnachmittag beim norddeutschen Fußball-Verband versendeten Stellungnahme. „Zum anderen muss auch geprüft werden, welche Änderungen in den Satzungen der deutschen Fußballverbände notwendig sind, damit den Verpflichtungen gegenüber der FIFA und den anderen weltweiten Fußballorganisationen auch weiterhin nachgekommen werden kann“, heißt es vom Verband weiter. Auch der Deutsche Fußball-Bund (DFB) reagierte, ebenfalls am Dienstagnachmittag, mit einer Stellungnahme: „Wir werden die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und sorgfältig analysieren.“
„Auf dieser Grundlage werden wir sehr schnell klären müssen, was zu tun ist, um den Verpflichtungen als deutscher Fußball gegenüber der FIFA und den anderen weltweiten Fußballorganisationen auch weiterhin nachkommen zu können und dem international gültigen Spieler-Transferrecht auch in Deutschland zur Durchsetzung zu verhelfen“, so der 1.DFB-Vizepräsident Dr. Rainer Koch zum Fall Wilhelmshaven. „Ohne einheitliche, nachvollziehbare und verbindliche Regelungen ist ein rechtssicherer Spielbetrieb nicht möglich. Gegebenenfalls notwendige Satzungsänderungen müssten umgehend auf den Weg gebracht werden“, erklärte der 57-Jährige weiter. Welche Auswirkungen das Urteil des BGH auf den Spielbetrieb in der Regionalliga Nord hat, ist aktuell noch nicht abzusehen. Gegenüber dem „Kicker“ erklärte SVW-Präsident Hans Herrnberger allerdings im Vorfeld der Verhandlung: „Es hat einen Zwangsabstieg gegeben. Dann kann es auch einen Zwangsaufstieg geben. Wir werden ganz klar auf die Wiedereingliederung in die Regionalliga optionieren“, kündigte Herrnberger an. Aktuell kicken die Wilhelmshavener, nach dem Landesliga-Abstieg in der vergangenen Saison, in der Bezirksliga, denn dem Klub wurde 2014 auch die Teilnahme am Spielbertrieb in der Oberliga Niedersachsen nicht gestattet.
Foto (Symbolbild): Ulf Lange