Oberliga Hamburg
2G-Regel für den Sport gilt erst ab 250 Zuschauer:innen
Anzeige
Am Dienstagmittag hat der Hamburger Senat, in Person von Bürgermeister Peter Tschentscher, die Ausweitung der 2G-Regel in Hamburg offiziell verkündet. Ab dem kommenden Montag gelten dann strengere Regeln. Aber: Erst ab 250 Zuschauer:innen muss 2G angewandt werden.
Die Aufruhr im Hamburger Amateurfußball am Dienstagmittag war groß, als Bürgermeister Peter Tschentscher die weiteren Verschärfungen in der Hansestadt bekannt gab. Nach den ersten Ausführungen des Bürgermeisters sollten demnach nun alle Freizeitveranstaltungen, wozu laut dem Bund-Länder-Beschluss aus der vergangenen Woche auch Fußballspiele auf Nicht-Profiniveau zählen, unter der 2G-Regelung stattfinden. Doch für die Vereine gibt es ein „Schlupfloch“, wie ein Blick in die erst später veröffentlichte Corona-Schutzverordnung zeigt. Denn: Die 2G-Regel müssen Vereine erst anwenden, wenn mehr als 250 Zuschauer:innen der Sportveranstaltung beiwohnen. „Dasselbe gilt auch für nicht-stationäre Sportveranstaltungen unter freiem Himmel mit bis zu 250 Sportausübenden“, heißt auf der Webseite des Hamburger Senates. Nicht ganz eindeutig wird allerdings, ob Spieler:innen, Offizielle und Schiedsrichter:innen bereits zu der Zahl von 250 Personen zählen, oder nicht. Nach aktuellem Stand können die Vereine demnach selbst entscheiden, wieviele Zuschauer sie auf die Anlagen lassen. Liegt die Zahl allerdings bei über 250, was bei dem einen oder anderen Amateurspiel durchaus vorkommt, muss allerdings die 2G-Regel angewendet werden. Diese gilt laut dem Beschluss von Bund und Ländern dann sowohl für die Zuschauer:innen, als auch für die Spieler:innen auf dem Spielfeld.